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Norbert GLANTE: "Mehr Gasversorgungssicherheit - weniger Angst vor kalten Stuben"
Europa soll in Zukunft besser vor Engpässen bei der Gasversorgung gewappnet sein. Eine entsprechende Verordnung zur sicheren Erdgasversorgung hat am Dienstag der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit in Brüssel angenommen. Damit wurde der zuvor zwischen Parlament, Ministerrat und EU-Kommission ausgehandelte Kompromiss bestätigt.
Zukünftig müssen die Mitgliedstaaten die Gasversorgung auch dann aufrechterhalten, wenn die größte Pipeline oder Produktionsanlage ausfällt. Hierfür sind sie verpflichtet, Notfallpläne zu erarbeiten und eine Behörde zu benennen, die für die Versorgungssicherheit zuständig ist.
Weiterhin ist mit der neuen Verordnung verpflichtend festgelegt, dass künftig Gas an den Grenzübergangsstellen in beide Richtungen fließen kann. Das soll in Krisenzeiten dazu dienen, den Gasfluss auch in Regionen lenken zu können, in denen gerade akute Versorgungsengpässe bestehen. Bislang war das in der EU nicht der Fall. Der SPD-Europaabgeordnete und Energieexperte Norbert GLANTE: "Damit wird die Gasversorgung besser gewährleistet, und die Menschen in der EU müssen weniger Sorge vor kalten Stuben im Winter haben." Zudem ermögliche der beiderseitige Gasfluss, dass im Normalfall die Energieunternehmen künftig auch in die andere Richtung ihr Gas verkaufen können. "Das trägt zum Zusammenwachsen des europäischen Binnenmarktes bei", bekräftigte Norbert GLANTE. Grenzübergangstellen müssen jedoch nur dann Gas in beide Richtungen leiten können, wenn dadurch die Versorgungssicherheit signifikant erhöht wird oder die Kosten für den Umbau nicht bedeutend höher als der angestrebte Nutzen sind.
Auch mit der nun gefundenen Definition des 'geschützten Verbrauchers' sind die Sozialdemokraten zufrieden. "Es ist wichtig, nicht alle Abnehmer auf dem Gasmarkt in den geschützten Bereich mit einzubeziehen, da sonst niemand mehr besonders geschützt ist", erläuterte Norbert GLANTE. Die Verordnung zählt alle privaten Haushalte zu den geschützten Verbrauchern, die auch unter extrem kalten Wetterbedingungen mindestens 30 Tage lang beliefert werden müssen. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Definition auch auf öffentliche Einrichtungen auszuweiten, sofern die Gaskapazitäten ausreichend sind und das Solidaritätsprinzip nicht beeinträchtigt wird.
"Aus Sicht der Verbraucher, aber auch der europäischen Unternehmen können wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein", erklärte Norbert GLANTE abschließend.
Für weitere Informationen: Abgeordnetenbüro Norbert GLANTE +32 2 28 45356 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 930 060 (GSM).



