Verbraucherschutz in Europa: Gute Ware für gutes Geld

Verbraucherschutz hat für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten höchste Priorität- in Deutschland und in Europa! Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte überall in der Europäischen Union geschützt sind. Wir brauchen hohe Standards von Waren und Dienstleistungen in Europa, egal, wo die Bürgerinnen und Bürger einkaufen - ob im Supermarkt um die Ecke, im Internet oder im Urlaub in einem anderen Mitgliedsland. Sie sollen gute Ware für gutes Geld erhalten.

Die individuellen und kollektiven Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen weiterhin gestärkt und in den Mitgliedsländern richtig umgesetzt werden. Dafür kämpfen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. Verbraucherschutz bedeutet für uns: faires Geschäftsverhalten, zuverlässige Informationen, angemessene Preise, hohe Qualität und transparente Regeln überall auf dem europäischen Binnenmarkt.

Mit unserer bisherigen Arbeit haben wir den Verbraucherschutz in Europa in die richtige Richtung gelenkt. Wir haben uns u.a. erfolgreich für eine erhöhte Qualität von Lebensmitteln, und Spielzeug eingesetzt. In Kosmetikartikeln dürfen keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten sein. Außerdem haben wir uns dafür stark gemacht, dass Handytelefonate aus dem Urlaub nach Hause günstiger werden.

Unser Ziel ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die vielen Vorteile des europäischen Binnenmarktes unbeschwert nutzen können. Seit 1993 ist der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU gewährleistet. Das bedeutet konkret für die europäischen Bürgerinnen und Bürger: Sie können sich ohne Grenzen frei bewegen. Sie können innerhalb der EU leben, arbeiten und studieren, wo sie möchten. Sie können in 16 Mitgliedsländern mit dem Euro zahlen. Sie profitieren von hohen EU-Verbraucherschutzstandards.

Trotzdem sehen wir in einigen Bereichen weiteren Handlungsbedarf. In ganz Europa müssen Verbrauchersammelklagen möglich sein, wenn mehrere Bürgerinnen und Bürger von den unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens betroffen sind. Des Weiteren müssen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Eine europaweite Gleichsetzung der Verbraucherrechte, wie es die Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag vorsieht, darf nicht die in den Mitgliedstaaten bereits vorherrschenden Gesetze verschlechtern. 

Wir kämpfen weiterhin für einen guten Verbraucherschutz in Deutschland und in Europa!