Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP). Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament begrüßen die 2004 ins Leben gerufene ENP. Sie strukturiert sowohl die Beziehungen zwischen der EU und den benachbarten Staaten in Osteuropa als auch im Mittelmeerraum. Wir unterstützen das Hauptanliegen der ENP, einen Raum um die EU herum zu gestalten, der Wohlstand, Stabilität und Sicherheit für die EU und ihre Nachbarn fördert. Die Entstehung neuer Trennlinien zwischen der erweiterten EU und den Nachbarn muss verhindert werden. Die EU bietet im Rahmen dieser Nachbarschaftspolitik unseren Nachbarn eine priviligierte Partnerschaft an, die auf dem gegenseitigen Bekenntnis zu gemeinsamen Werten (Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung, marktwirtschaftliche Prinzipien und nachhaltige Entwicklung) basiert. Die Intensität der Beziehung hängt davon ab, in welchem Ausmaß diese Werte geteilt werden. Es ist wichtig, dass die ENP vom Erweiterungsprozess klar getrennt bleibt und sie nicht vorwegnimmt, wie sich die Beziehungen der jeweiligen Länder zur EU im Einklang mit Vertragsbestimmungen weiter gestalten könnten.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik bezieht sich auf die unmittelbaren Nachbarn der EU - Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, das besetzte palästinensische Gebiet, Syrien, Tunesien und die Ukraine. Obwohl Russland ebenfalls ein Nachbar der EU ist, werden unsere Beziehungen zu diesem Land mithilfe einer Strategischen Partnerschaft entwickelt, die vier "gemeinsame Räume" abdeckt.
Die Kernelemente der Europäischen Nachbarschaftspolitik bilden die bilateralen ENP-Aktionspläne, die gemeinsam zwischen der EU und jedem Partner vereinbart werden. Diese Pläne enthalten eine Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten. Derzeit läuft die Umsetzung der Aktionspläne (die im Jahre 2005 mit Israel, Jordanien, Moldawien, Marokko, der palästinensischen Autonomiebehörde, Tunesien und Ukraine, im Jahre 2006 mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien und im Jahre 2007 mit Ägypten und Libanon vereinbart worden sind). Algerien, das sein Assoziierungsabkommen mit der EU ratifiziert hat, möchte noch keinen Aktionsplan aushandeln. Da die ENP auf bestehenden Vereinbarungen zwischen der EU und den jeweiligen Partnern (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Assoziierungsabkommen oder die Euro-Mediterrane Partnerschaft) aufbaut, ist die ENP für Weißrussland, Libyen und Syrien noch nicht in Kraft getreten, da bisher keine derartigen Vereinbarungen in existieren. Dies liegt u.a. an fehlenden Reformprozessen im Bereich Demokratisierung und Menschenrechte in den betreffenden Ländern.
