Verbraucherschutz in Europa

Hohe Standards für Waren und Dienstleistungen in Deutschland und in Europa.

Die Rechte und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken
Verbraucherschutz muss in der Europäischen Union einen hohen Stellenwert haben. Dafür stehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. Wir treten für die Stärkung der individuellen und kollektiven Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein und stellen sicher, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union diese Rechte richtig umsetzen. Egal, wo die Bürgerinnen und Bürger einkaufen - ob im heimischen Supermarkt, in einem anderen EU-Mitgliedsland oder im Internet -, sie sollen gute Ware für gutes Geld erhalten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf faires Geschäftsverhalten und zuverlässige Informationen. Angemessene Preise, gute Qualität und transparente Regeln sind in allen Handelsbereichen notwendig. Verbraucherpolitik ist für uns ein untrennbarer Bestandteil moderner Wirtschaftspolitik.

Der europäische Binnenmarkt bringt Vorteile für alle
Der europäische Binnenmarkt bringt Vorteile für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Seit 1993 ist der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU gewährleistet.

Konkret bedeutet das für die 495 Millionen Menschen, die in der EU leben:
Sie können...

  • sich ohne Grenzen frei bewegen.
  • innerhalb der EU leben, wo sie möchten.
  • in jedem Mitgliedsland studieren und arbeiten oder sich selbstständig machen.
  • dabei ihre Rentenversicherungsansprüche mitnehmen.
  • in 16 Ländern mit dem Euro bezahlen, müssen kein Geld mehr wechseln und können Preise direkt vergleichen ohne lästiges Umrechnen.
  • von hohen Verbraucherschutzstandards profitieren, denn EU-Rechtsvorschriften
    garantieren europaweit Qualität.

Dazu haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entscheidend beigetragen. Wir haben uns u.a. erfolgreich für eine erhöhte Qualität von Lebensmitteln und Spielzeug eingesetzt. Und wir haben uns dafür stark gemacht, dass die Kosten für Handytelefonate aus dem Urlaub nach Hause günstiger werden.

Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Die Roaming-Gebühren auch für SMS (Kurzmitteilungen), für MMS (Multimediamitteilungen) sowie beim Surfen mit dem Mobiltelefon im Internet müssen sinken. Wir arbeiten gerade daran, dass die neuen Roaming-Regeln noch vor dem nächsten Sommerurlaub 2009 verabschiedet werden. Verbrauchersammelklagen müssen in ganz Europa möglich sein, wenn mehrere Bürgerinnen und Bürger von den unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens betroffen sind.
Wir kämpfen weiterhin für einen guten Verbraucherschutz in Deutschland und in Europa!

Den Verbraucherschutz bei Flug- und Bahnreisen stärken
Wir haben die Rechte der Flugreisenden mit der EU-Fluggastverordnung erheblich gestärkt. Demnach muss die Fluggesellschaft ihren Fluggästen helfen, wenn sie länger als zwei Stunden warten müssen. Das bedeutet z.B., dass der Gast Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke hat, je nach Wartezeit. Die Fluggesellschaft muss das Hotel zahlen, wenn der Flug erst am nächsten Tag möglich ist. Aber Achtung: Die Verordnung gilt nicht bei Streik, schlechtem Wetter, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und politischer Instabilität.

Mehr Preistransparenz bei Flugpreisen - das war uns wichtig. Mit der entsprechenden EU-Verordnung haben wir dies erreicht. Fluggesellschaften müssen nun europaweit den tatsächlichen Flugpreis ausweisen, inklusive Steuern, eventuellen Gepäckzuschlägen, Sicherheitszuschlägen und sonstiger Entgelte. Andere Zusatzkosten wie für ein weiteres Gepäckstück oder eine Reiseversicherung müssen klar und eindeutig zu Beginn der Buchung mitgeteilt werden. Reiseversicherungen dürfen nicht von vorne herein angekreuzt sein im Buchungsformular.

Ab Dezember 2009 soll die EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gelten. Diese ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern erstmalig, eine Entschädigung von

  • mindestens 25 % des Fahrpreises zu verlangen, wenn sich der Zug um mehr als eine Stunde verspätet;
  • ab 2 Stunden sind es bereits 50% des Fahrpreises;
  • ab 3 Stunden 75 % des Fahrpreises.

Außerdem muss das Bahnunternehmen den Fahrgästen Getränke zur Verfügung stellen, wenn sich der Zug um mehr als eine Stunde verspätet.

Hohe Roaming-Preise wurden gesenkt
Seit 2007 gibt es eine vom Europäischen Parlament angenommene Verordnung, die sich gegen völlig überhöhte Gebühren für Anrufe aus dem europäischen Ausland nach Hause oder umgekehrt richtet. Das Ergebnis: Schon zur Urlaubszeit 2007 mussten die Anbieter die Preise senken. Die Roaming-Verordnung bringt den Verbraucherinnen und Verbrauchern erhebliche Einsparungen und mehr Transparenz bei den Tarifen. Kürzere Laufzeiten ermöglichen dem Kunden, schneller aus ungünstigen Verträgen herauszukommen. Andererseits erlaubt sie weiterhin den Wettbewerb zwischen den Anbietern und die nötige Flexibilität in den Angeboten.
Wir haben uns dafür stark gemacht, dass auch die Gebühren für SMS, MMS und Datenroaming ins EU-Ausland gesenkt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden voraussichtlich bereits in den nächsten Monaten den Unterschied in ihrem Geldbeutel spüren. Denn die neue Regelung führt eine Abrechnung per Sekunde statt per Minute ein. Der Preis für eine SMS ins europäische Ausland soll dann nur noch bei maximal 11 Cent liegen. Datenroaming soll die Kundinnen und Kunden höchstens 1 Euro pro Megabyte kosten. Ein neues Cut-off-Limit soll Verbindungen unterbrechen, sobald ein finanzieller Höchstwert erreicht ist.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf schützen
Europäische Gesetze schaffen für Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Einkaufsbedingungen. Dafür haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns eingesetzt. So kann defekte Neuware in allen EU-Staaten zwei Jahre lang reklamiert werden. Das ist die sogenannte Gewährleistung. Gewerbliche Verkäufer haften auch für gebrauchte Ware zwei Jahre, können die Gewährleistung aber auf ein Jahr reduzieren. Bei defekter Ware kann der Verbraucher Reparatur oder Ersatzware verlangen. Verträge können binnen 14 Tagen widerrufen werden. Im EU-Ausland kann die Frist für die Rückgabe oder den Widerruf kürzer sein, allerdings umfasst sie mindestens sieben Tage.

Ein verlässliches europäisches Sicherheitszeichen für Waren schaffen
Nur sichere Produkte dürfen in den Handel kommen. Dafür setzen wir uns in Europa schon seit langem ein. Wir wollen, dass die hohen Standards, die wir in Deutschland haben, auch in ganz Europa gelten. Deshalb fordern wir ein verlässliches obligatorisches Sicherheitskennzeichen auf europäischer Ebene.
In Deutschland prüfen der TÜV oder andere unabhängige Stellen Produkte und vergeben das GS-Kennzeichen für "Geprüfte Sicherheit", wenn die Waren bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Auf europäischer Ebene gibt es bisher nur das CE-Zeichen. Das dürfen Hersteller auf ihren Produkten anbringen, wenn sie die europäischen Sicherheitsstandards eingehalten haben. Es beruht aber nicht auf unabhängigen Kontrollen.

Die Europäische Kommission wollte die unterschiedlichen nationalen Sicherheitskennzeichen abschaffen. Dann wäre nur das europäische CE-Kennzeichen übrig geblieben. Das haben wir verhindert. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten im Europäischen Parlament durchsetzen, dass alle nationalen Sicherheitszeichen ihre Bedeutung behalten, solange kein reformiertes europäisches Sicherheitszeichen existiert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in Europa auf hochwertige Sicherheits- und Qualitätsstandards vertrauen können.

Nur sichere Ware darf auf den Markt kommen
Die EU-Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit von 2001 verpflichtet Hersteller und Importeure, ausschließlich sichere Produkte auf den europäischen Markt zu bringen. Sie verschärft außerdem die Meldepflicht bei unsicheren Produkten in der EU. Unternehmen müssen bereits verkaufte Produkte zurückrufen, die nicht den entsprechenden Sicherheitsanforderungen genügen, und Verbraucherinnen und Verbraucher öffentlich warnen. Die staatliche Marktüberwachung garantiert europaweit, dass unsichere Verbraucherprodukte vom Markt verschwinden.
Anfang 2008 haben wir das Binnenmarktpaket für Waren verabschiedet. Es beinhaltet eine engere Zusammenarbeit von Zoll und Marktüberwachungsbehörden. Importeure und Händler werden zur Verantwortung gezogen, sollten sie unsichere Waren unter die Leute bringen. Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte die erforderliche Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise enthalten.

Spielzeug muss sicher sein
Kinder brauchen besonderen Schutz, auch wenn es um Spielsachen geht. Deshalb gibt es für Spielzeug eine Reihe verschiedener Sicherheitsanforderungen. Hersteller müssen Eltern auf Spielwaren oder in Gebrauchsanweisungen mit eindeutigen Symbolen warnen, wenn das Produkt Kinder in irgendeiner Weise gefährden könnte.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in diesem Bereich viel erreicht. Wir haben...

  • Druck ausgeübt und es geschafft, die Reform der Spielzeugrichtlinie auf die
    Tagesordnung zu setzen.
  • gegen den Widerstand der Konservativen durchgesetzt, dass
    krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe
    grundsätzlich aus Spielzeug verbannt werden.
  • gefährliche Weichmacher in Spielzeugen vom europäischen Markt genommen.
  • uns vehement dafür eingesetzt, dass Kinderspielzeug einer unabhängigen Prüfung
    unterzogen werden muss, bevor es auf den Markt kommt. Die europäischen
    Konservativen und Liberalen haben dies mit ihrer Mehrheit jedoch leider verhindert. Wir
    werden weiter daran arbeiten.
  • das Vorsorgeprinzip durchgesetzt. In einem ernsthaften Verdachtsfall kann ein
    Spielzeug vom Markt genommen werden, bevor ein wissenschaftlicher Beleg dafür
    vorliegt, dass eine Gefährdung von diesem Spielzeug ausgeht.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten engagieren uns für klare Vorschriften, höhere Sicherheitsanforderungen und noch wirksamere Kontrollen, damit unsere Kinder und Enkelkinder unbeschwert und sicher spielen können.

Dienstleistungen aus ganz Europa zu fairen Bedingungen
Die neue Dienstleistungsrichtlinie hat vieles einfacher gemacht. So können sich Konsumentinnen und Konsumenten darauf verlassen, dass sich Dienstleister aus anderen Mitgliedstaaten an das nationale Verbraucherschutzrecht, die Tarifbedingungen, Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards und Qualitätsanforderungen des Landes halten müssen, in dem sie arbeiten. Vor allem Bürokratie konnte abgebaut werden. Jeder Dienstleister muss sich künftig nur noch an eine zentrale Stelle wenden, die alle Formalitäten erledigt, die für den Start der Dienstleistung erforderlich sind.
Erst als dies alles gewährleistet war, stimmten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament der grundlegend überarbeiteten Dienstleistungsrichtlinie zu. Wir haben dafür gesorgt, dass weder die Löhne noch das Niveau der Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte sinken werden. Wir hatten uns gegen den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission gewandt, da er viele Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher beinhaltete, und intervenierten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Ab 2010 profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmerinnen und Unternehmer nun von einer größeren Auswahl an Dienstleistungen auf dem europäischen Markt zu angemessenen Preisen und fairen Bedingungen.

Irreführende Werbung stoppen
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen irreführende Werbung und unseriöse, aggressive Geschäftspraktiken stoppen. Einen wichtigen Schritt sind wir mit der EU-Richtlinie gegangen, die sich explizit gegen irreführende und aggressive Geschäftspraktiken richtet. Sie listet 31 Werbemethoden und Geschäftspraktiken auf, die in jedem Fall europaweit verboten sind. Das schafft Rechtssicherheit und Transparenz für Unternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem wenn es um Werbung geht, die nicht an der Landesgrenze halt macht, z.B. im Internet.

Lästige E-Mail-, SMS- und Telefonwerbung verhindern
Wir haben im Europaparlament gegen den Widerstand der Werbewirtschaft ein Gesetz gegen lästige E-Mailwerbung verabschiedet. Nun gilt europaweit: Unternehmen dürfen Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich nur dann Werbung per Fax, Mail oder SMS zuschicken, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Der Unternehmer muss dies nachweisen. Bereits von vorne herein angekreuzte Checkboxen im Internet, auf Bestellformularen oder versteckt im Kleingedruckten für Werbe-E-Mails, SMS und Faxe müssen der Vergangenheit angehören. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass private Daten geschützt sind und nicht für Werbung genutzt werden.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Zukunft schützen
Wir werden uns auch in Zukunft weiterhin für hohe Standards einsetzen. Denn es gibt noch viel zu tun. Deshalb wollen wir...

  • eine europäische Charta der Nutzerrechte in der Informationsgesellschaft schaffen, denn Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Klarheit über ihre Rechte und Pflichten im Internet.
  • verlässliche WebShops mit einem europäischen Vertrauenssiegel kennzeichnen.
  • bei sensiblen Daten Sicherheitsmechanismen stärken, z.B. beim Online-Banking.
  • Verbrauchersammelklagen in ganz Europa grenzüberschreitend möglich machen, d.h.
    Rechtsinstrumente schaffen, mit denen Verbraucher oder Verbraucherverbände aus ganz
    Europa, ein Unternehmen über die Grenzen hinweg gemeinschaftlich verklagen können,
    wenn sie Opfer unlauterer Geschäftspraktiken geworden sind.
  • eine Vereinheitlichung der Verbrauchervertragsrechte innerhalb der EU, wenn
    gewährleistet wird, dass Mitgliedstaaten höhere Standards im eigenen Land beibehalten
    können.

Wir werden uns weiterhin für den Verbraucherschutz einsetzen - in Deutschland und in Europa!







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