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Gute Arbeit - Fairer Lohn: Für verbindliche Mindestlöhne in Deutschland und Europa
In Europa gemeinsam handeln
In Deutschland und Europa stehen Arbeit und Wirtschaft gleichermaßen im Zeichen der Globalisierung. Nur gemeinsam können wir ein auf Solidarität und soziale Gerechtigkeit ausgerichtetes Gesellschaftsmodell festigen und weiterentwickeln. Als Sozialdemokraten/innen nehmen wir diese Herausforderung an.
Wir wollen das Soziale Europa schaffen. Mit Entschiedenheit verfechten wir deshalb die Modernisierung Deutschlands. Wirtschaft und Sozialstaat müssen auf die Bedingungen der Globalisierung und das gemeinsame Handeln in Europa besser vorbereitet werden.
Menschen, die mit ihrer Arbeit zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen, müssen auch vom Lohn für diese Arbeit leben können. Dies gilt für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union - natürlich auch für Deutschland. Wir wollen angemessene Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen überall in der EU verwirklichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Fortschritte in der EU-Gesetzgebung ebenso wie deren engagierte Umsetzung. Gleichzeitig muss auf nationaler Ebene eine konsequente Politik zur Sicherung der Interessen von Arbeitnehmer/innen verfolgt werden. Nur mit vereinten Anstrengungen können wir soziale Gerechtigkeit und die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen ins Zentrum der Politik rücken.
In vielen Bereichen hat die Europäische Union die Weichen bereits gestellt, in anderen müssen Gesetzgebung und bessere Koordination weiter vorangetrieben werden. Kein Mitgliedstaat - auch nicht Deutschland - kann es sich länger erlauben, europäische Instrumente zum Schutz von Arbeitnehmer/innen ungenutzt zu lassen.
Seit 1996 gibt es die EU-Entsenderichtlinie. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, im Inland allgemeingültige Lohn- und Arbeitsbedingungen in allen Branchen auch für entsandte Arbeitnehmer/innen festzuschreiben. Dadurch sollen einheimische wie entsandte Arbeitnehmer/innen vor Lohndumping geschützt werden. In der EU-Vergaberichtlinie von 2004 ist außerdem festgelegt, dass für das öffentliche Auftragswesen soziale und umweltbezogene Kriterien verlangt werden können. Danach kann die Einhaltung tariflicher Festlegungen zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe erklärt werden. EuGH-Urteile aus 2008 zeigen aber, dass es hier konkreterer Vorgaben bedarf. Lohndumping und schädlicher Steuerwettbewerb sind in einem vereinten Europa keine zukunftsweisenden Antworten auf die Herausforderungen der Globalisierung.
Deutschland braucht angemessene Mindestlöhne
Das Europa, auf das wir bauen, ist ein Europa der offenen Grenzen. Das gilt auch für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen. Nicht zuletzt deshalb braucht Deutschland ein europataugliches Arbeits- und Sozialrecht. Das gilt erst recht angesichts der rund 4,5 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland für weniger als 7,50 Euro die Stunde arbeiten müssen. Sogar unter den Vollzeitbeschäftigten sind rund 2,5 Millionen Menschen von Armut bedroht.
Trotz seiner starken Wirtschaftskraft hat Deutschland beim sozialen Schutz in Europa Nachholbedarf. Deshalb muss auch die CDU/CSU endlich in der europäischen Realität ankommen. Im Interesse der Arbeitnehmer/innen appellieren wir dringend an sie, ihren Widerstand gegen allgemein verbindliche Mindestlöhne aufzugeben.
Ansonsten bleibt Deutschland in der Europäischen Union weiter isoliert, denn 20 EU-Mitgliedstaaten haben bereits gesetzliche Mindestlöhne. In Österreich, wo die Tarifbindung heute schon bei weit über 90 Prozent liegt, haben sich die Tarifpartner in einer Grundsatzvereinbarung darauf geeinigt bis 2009 eine hundertprozentige Tarifbindung zu erreichen. Der Mindestlohn soll in allen Branchen nicht unter 1000 Euro pro Monat liegen (bei 14 Monatsgehältern). In den nordischen Ländern ist der unterste Lohnstandard ebenfalls tariflich geregelt. Dort gibt es somit nicht einen Mindestlohn, sondern viele unterschiedliche branchenspezifische Mindestlöhne. Fast alle Beschäftigten sind in das tarifgestützte System einbezogen, da die Gewerkschaften in Schweden, Dänemark und Finnland einen Organisationsgrad von rund 90 Prozent besitzen. Außer Deutschland haben somit nur noch Italien und Zypern keine allgemein verbindlichen Mindestlöhne.
Mindestlöhne gefährden keine Jobs
Mindestlöhne führen nicht zu weniger Beschäftigung und verhindern auch nicht das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Das zeigen die Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn. In mit Deutschland strukturell vergleichbaren Ländern wie den Niederlanden oder auch in Irland haben sich Mindestlöhne keineswegs negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt. In Großbritannien, wo der Mindestlohn 1999 von der Regierung Tony Blair eingeführt wurde, sind seitdem über 1,7 Millionen neue Arbeitsplätze entstanden. Inzwischen hat das Land die niedrigste Arbeitslosenquote seit den 70er Jahren - und das zum Wohle der Beschäftigten wie des Mittelstandes.
Das Argument, wonach nur Armutslöhne den Abbau oder die Verlagerung von Arbeitsplätzen verhindern, hat keinen Bestand. Eine solche Politik ist nicht nur menschenverachtend und zynisch. Sie ist auch Gift für die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Kaufkraft unserer Volkswirtschaft. Mindestlöhne setzen dem Wettlauf um die niedrigste Entlohnung ein Ende, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden oder gar kleine und mittlere Unternehmen vom Markt zu drängen.
Faire Praktiken bei der Auftragsvergabe
Das Europäische Parlament hat 2004 Vergaberichtlinien beschlossen, die den EU-Mitgliedstaaten tarifliche Festlegungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe erlauben. Auch so kann Lohndumping ein Riegel vorgeschoben werden. Einige Bundesländer haben daraufhin eigene Tariftreuegesetze erlassen, die die Einhaltung ortsüblicher Tarife bei der öffentlichen Auftragsvergabe vorschreiben. Doch der Europäische Gerichtshof hat 2008 im so genannten Fall Rüffert entschieden, dass diese Regelung zu weit geht. Der Dienstleister darf nicht dazu verpflichtet werden, seinen entsandten Arbeitnehmern/innen den ortsüblichen Tariflohn des Ziellandes zu zahlen. Es darf nur die Einhaltung von gesetzlichen Mindestlöhnen oder von allgemeinverbindlich erklärten Löhnen verlangt werden. Deshalb brauchen wir dringend eine Änderung der Europäischen Entsenderichtlinie, damit die Einhaltung der ortsüblichen Tarife bei der öffentlichen Auftragsvergabe wieder sichergestellt werden kann.
Für klare Regeln im Binnenmarkt: Entsenderecht umfassend anwenden
Um einen europaweiten Wettbewerb um die niedrigsten Lohn- und Sozialstandards zu unterbinden, regelt die 1996 vom Europäischen Parlament verabschiedete Entsenderichtlinie, dass alle Arbeitnehmer/innen vom ersten Tag an zumindest den im Bestimmungsland gültigen Mindestlohn erhalten. Gleichzeitig müssen die allgemein verbindlichen Arbeitsbedingungen respektiert werden. Das Arbeits- und Sozialrecht des Bestimmungslandes wird auch im Rahmen der 2006 beschlossenen Dienstleistungsrichtlinie geschützt. Aber auch dazu sind klare und allgemein verbindliche Regeln auf nationaler Ebene erforderlich.
Während eine Mehrzahl von EU-Staaten die Entsenderichtlinie umfassend umgesetzt hat, wurde sie in Deutschland bis vor kurzem nur im Baugewerbe angewandt. Dass der Geltungsbereich inzwischen auf die Gebäudereinigung und die Briefdienstleistungen ausgeweitet wurde und bald einige weitere Branchen erfassen soll, ist allein Erfolg sozialdemokratischer Politik. Wir fordern die CDU/CSU auf, über die Regelungen des Koalitionskompromisses vom Juni 2007 hinaus endlich einem generellen Mindestlohn und der Aufnahme aller Branchen in den Bereich des Entsendegesetzes zuzustimmen. Ohne allgemein verbindliche Mindestlöhne können letztlich auch das europäische Entsenderecht und die in Umsetzung befindliche EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht wirklich funktionieren.
Das Soziale Europa verwirklichen - auch bei Leiharbeit und Arbeitszeit
Sozialdemokraten haben in Europa schon viel erreicht. Wir müssen aber im Interesse aller Arbeitnehmer/innen den Ausbau EU-weiter sozialer Mindeststandards vorantreiben. Daher muss für Leiharbeitnehmer/innen ohne Ausnahme der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten - und zwar vom ersten Tag an. Als SPD-Europaabgeordnete fordern wir daher in Deutschland eine umgehende Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Nur so ist sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer während ihrer Einsätze wie die Stammbeschäftigten des Unternehmens bezahlt werden. Nur so lässt sich die mit der Ausweitung der Leiharbeit oftmals verbundene Lohndrückerei verhindern.
Bei der Arbeitszeitrichtlinie brauchen wir klare Regeln mit europaweit uneingeschränkt gültigen Standards. Andernfalls wird es immer Länder geben, die vereinbarte Arbeitszeitnormen unterlaufen und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Steuerpolitik europäisch gestalten
Als SPD-Europaabgeordnete wollen wir, dass weder Lohn- und Sozialdumping noch Steuerdumping den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren. Denn das schadet schließlich allen. So ist der durchschnittliche Körperschaftssteuersatz in der EU-15 zwischen 1995 und 2007 von 38 Prozent auf 29 Prozent und in den neuen Mitgliedstaaten von 30 Prozent auf unter 19 Prozent gesunken. Senkt ein EU-Mitgliedstaat seine Unternehmenssteuern, ziehen andere nach. Damit berauben sich die nationalen Regierungen faktisch selbst ihrer politischen Handlungsfähigkeit. Die nationale Steuerhoheit wird so aber zum Mythos.
Durch bessere Koordination und ein Mehr an gemeinsamer Gestaltung der Steuerpolitik hingegen ließe sich der Spielraum für eine effektive Finanzpolitik vergrößern. Europäische Mindestlöhne und eine konsolidierte europäische Unternehmensbesteuerung sind daher kein Widerspruch zu nationaler Handlungssouveränität. Sie werden stattdessen zu einer Voraussetzung für erfolgreiche politische Gestaltung in Europa wie in den Mitgliedstaaten. Deswegen drängen die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament darauf, eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung einzuführen und durch eine verbesserte Steuerkoordination Mindeststeuersätze zu vereinbaren.
Verbindliche Mindestlöhne für alle EU-Mitgliedstaaten einführen
Die SPD-Europaabgeordneten setzen sich für angemessene Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten ein. Deshalb fordern wir verbindliche EU-Vorgaben, um sicherzustellen, dass Mindestlöhne mindestens 60% der jeweiligen nationalen Durchschnittslöhne betragen. Zusammen mit der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, der Sozialdemokratischen Partei Europas und den europäischen Gewerkschaften wollen wir die Sicherung der Rechte von Arbeitnehmer/innen in Europa zum zentralen Punkt der öffentlichen Auseinandersetzung machen.
Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament fordern
- angesichts des schon jetzt erschreckenden Ausmaßes an Armut von arbeitenden Menschen und der bevorstehenden Öffnung des Arbeitsmarktes in Deutschland endlich angemessene und allgemein verbindliche Mindestlöhne einzuführen. CDU und CSU verleugnen ihre Verantwortung als Regierungspartner, wenn sie dies weiter blockieren
- wie in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgreich praktiziert, das europäische Entsendegesetz auf alle Branchen auszudehnen, damit alle Arbeitnehmer/innen in den Genuss der europäischen Regeln zum Schutz von Tarifen und Arbeitsbedingungen kommen
- die Europäische Entsenderichtlinie zu ändern und ein einheitliches Tariftreuerecht in Deutschland zu schaffen, damit das europäische Vergaberecht mit der Möglichkeit, ortsübliche Tarife bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu schützen, endlich voll zur Anwendung kommen kann
- Lohndumping durch Zeit- und Leiharbeit dadurch zu vermeiden, dass die Gleichbehandlung von Leiharbeitern und fest Beschäftigten vom ersten Tag an gilt, wie vom Europäischen Parlament Ende 2008 beschlossen. Dieser Grundsatz muss auch in Deutschland durch eine erneute Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Realität werden
- zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb und des Verlustes von nationaler Finanzhoheit eine europaweit einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern einzuführen. Wir wollen Mindestsätze für die Unternehmensbesteuerung. Auch hier müssen die Grenzen in Europa überwinden und endlich handlungsfähig werden
Darüber hinaus werden die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament sich für eine Korrektur des Ratskompromisses zur Arbeitszeitrichtlinie einsetzen. Nach der ersten Lesung des Europäischen Parlaments im Jahr 2005 sollen gleiche Arbeitszeitnormen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen ohne Ausnahmen für alle EU-Mitgliedstaaten gelten.
Der EU-Binnenmarkt ist eine große Chance - aber diese Chance kann nur durch GUTE ARBEIT UND FAIREN LOHN FÜR ALLE genutzt werden.
Beschlossen am 24. Oktober 2008 in Brüssel


