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Zuwanderung nach Europa gemeinsam gestalten
Für eine europäische Strategie zur legalen Migration
Auf europäischer Ebene laufen derzeit Beratungen über eine gemeinschaftliche europäische Strategie zur legalen Zuwanderung. Gleichzeitig wird in Deutschland diskutiert, die Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit noch einmal um zwei Jahre bis 2011 zu verlängern. Vor diesem Hintergrund und angesichts eines EU-weiten partiellen Fachkräftemangels, positionieren sich die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament wie folgt:
- Wir sprechen uns für eine langfristig integrationsbezogene Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen aus. Diese darf sich aber nicht ausschließlich auf ökonomische Interessen der EU beschränken. Vielmehr gilt es ebenso entwicklungspolitischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen und einem „Brain Drain“ (siehe Anhang) aus Drittstaaten in bestimmten Berufsbildern vorzubeugen. Hierzu sind alle migrationspolitischen Maßnahmen sensibel miteinander abzustimmen und eng zu verzahnen.
- Gleichzeitig fordern wir weiterhin, mit Nachdruck in die nationale Bildung und offensiv in Aus- und Weiterbildung der eigenen Bevölkerung im Rahmen des lebenslangen Lernens zu investieren. Zu einer aktiven Beschäftigungspolitik gibt es keine Alternative.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Recht, das für alle Arbeitnehmer/innen in der EU gelten muss. Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle wird mit dazu beitragen, der illegalen Beschäftigung durch verantwortungslose Unternehmen entgegenzutreten. Für uns bedingen sich aber Arbeitnehmerfreizügigkeit und ein gesetzlicher Mindestlohn gegenseitig. Nur so sind Lohn- und Sozialdumping effizient zu bekämpfen. Eine generelle Verlängerung der Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU bis einschließlich 2011 lehnen wir ab.
- Um die Zuwanderung auf nationale Arbeitsmärkte nachhaltig und integrationsbezogen, aber auch sozialverträglich und bedarfsorientiert zu steuern, brauchen wir klare gemeinsame Bestimmungen. Sie sollen auch dazu beitragen, das Ziel der Lissabon-Strategie zu erreichen, die EU „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.
In einem Binnenmarkt der EU-27 – bei zunehmender illegaler Einwanderung aus Drittstaaten und angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels – ist eine gemeinsame Strategie zur legalen Zuwanderung auf europäischer Ebene dringend geboten. Sie wird auch zur Eindämmung von Schwarzarbeit beitragen. - Ein EU-weit einheitliches Verfahren zur kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis („one-stop government“ – siehe Anhang) von Migranten/innen vereinfacht und beschleunigt Antragstellung und Genehmigung. Gleichzeitig erhöht es Transparenz und führt zu effizienteren Kontrollen. Dabei ist sicherzustellen, dass beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte maßgeblich in die Entscheidungsfindung bei der Antragsbearbeitung einfließen.
- Wir fordern, Migranten/innen mit legalem Aufenthaltsstatus wie eigene Staatsangehörige zu behandeln: Sie müssen den gleichen Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit einschließlich der Gesundheitsversorgung haben und dürfen nicht von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen ausgeschlossen sein. Die Zahlung erworbener Rentenansprüche ist auch nach Wohnortswechsel in einen Drittstaat sicherzustellen. Das Arbeitsrecht hat uneingeschränkt auch für legal in der EU lebende Migranten/innen zu gelten.
- Wir unterstützen die Einführung einer EU Blue Card als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. Sie wird die Attraktivität der europäischen Arbeitsmärkte für Hochqualifizierte im Wettbewerb mit den USA und anderen Wirtschaftsräumen erhöhen. Gleichzeitig wird die EU Blue Card dazu beitragen, Personallücken einzelner Berufsbranchen kurzfristig zu schließen und darüber hinaus die Zuwanderung besser zu steuern. Weder Staat noch Wirtschaft dürfen aber aus der Pflicht entlassen werden, weiterhin verstärkt in Bildung und nachhaltige Aus- und Weiterbildung zu investieren, sowie mehr Anstrengungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unternehmen.
a) Die Erteilung der EU Blue Card hat auf der Basis einheitlicher Zulassungskriterien zu erfolgen, die gleichermaßen bei der Erst- und Weiterreise zur Anwendung kommen. Dabei müssen die Kriterien „Qualifikation“ und „Gehalt“ klar definiert sein. Als hochqualifizierte Arbeitnehmer/innen sollten prioritär Hochschul-/Fachhochschulabsolventen gelten. Zur Festlegung vergleichbarer Qualifikationen ist den Mitgliedstaaten ein gewisser Ermessensspielraum zu gewähren. Als Gehaltsgrenze sollte mindestens das 2,2-fache des durchschnittlichen nationalen Jahresbruttolohns festgesetzt werden.
b) Die Festlegung des Umfangs der Zuwanderung sollte den Mitgliedstaaten selbst obliegen und sich auf die Ersteinreise beziehen. Dabei ist auf eine möglichst ausgewogene Repräsentanz der Geschlechter zu achten.
Nach spätestens zwei Jahren sollte ein EU Blue Card Inhaber/in berechtigt sein, sich in einem weiteren Mitgliedstaat niederzulassen und nach spätestens fünf Jahren eine unbefristete EU-weite Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten können. - Wir fordern ein Konzept der „Zirkulären Migration“ (siehe Anhang), das wirtschaftliche, integrations- und entwicklungspolitische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt und sowohl einen Mehrwert für die Migranten/innen selbst, als auch für die Herkunfts- und Zielländer darstellt. Dabei ist grundsätzlich eine erleichterte Ein- und Ausreise zwischen Herkunfts- und Zielland zu gewährleisten, wobei die Integration von Migranten/innen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts, zu fördern ist. Die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen ist ausgewogen und nachhaltig zu gestalten und durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. durch Mobilitätspartnerschaften (siehe Anhang), zu begleiten.
Beschlossen am 9. September 2008 in Brüssel
Anhang
"Brain Drain"
Unter einem „Brain Drain“ ist die Abwanderung gut ausgebildeter Menschen aus ihrer Heimat zu verstehen, was zu einem nicht mehr auffangbaren Verlust von Humankapital führen und somit erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen kann.
"one-stop government"
Unter dem „one-stop government“ wird ein einheitliches Verfahren zur Erteilung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige verstanden. Es orientiert sich an dem in Deutschland mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 neu eingeführten Verfahren, das für den Antragssteller eine einzige Anlaufstelle vorsieht.
"Zirkuläre Migration"
Unter „Zirkulärer Migration“ ist die wiederholte Ein- und Ausreise von Arbeitsmigranten/-innen zwischen Herkunfts- und Zielland zu verstehen, um ihnen die Aufrechterhaltung von Bindungen in ihr Herkunftsland zu erleichtern. Unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten wird hierin auch ein potentieller Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung ihres Herkunftslandes gesehen. Bisher haben sich die EU-Staaten jedoch noch nicht auf eine einheitliche Formel der zirkulären Migration und der damit notwendigen Maßnahmen geeinigt.
"Mobilitätspartnerschaften"
Zur Zeit laufen erste Pilotprojekte zur Implementierung von Mobilitätspartnerschaften. Dabei handelt es sich um Partnerschaften zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat zwecks gemeinsamer verantwortungsbewusster Steuerung von Migrationsströmen.
Die EU erklärt sich beispielsweise bereit, die legale Migration für bestimmte Berufe durch Kurzzeitvisa zu erleichtern, während der Drittstaat sich im Gegenzug zu einer engeren Kooperation bei der Rückführung eigener Staatsangehöriger und verbesserten Zusammenarbeit bei den Grenzkontrollen bereit erklärt.
Im Juni 2008 wurde beispielsweise die erste derartige Mobilitätspartnerschaft ins Leben gerufen. Sie betrifft die Partnerschaft zwischen der EU und der Republik Kap Verde.


