23.10.07 13:58

ERIKA MANN und MATTHIAS GROOTE: "Guten Zeiten, schlechte Zeiten: VW-Gesetz war immer von Nutzen!"

 

Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil zur Frage der Vereinbarkeit des VW-Gesetzes mit EU-Recht gefällt und das VW-Gesetz als gegen den freien Kapitalverkehr verstoßend verurteilt.

MATTHIAS GROOTE, SPD-Europaabgeordneter aus Niedersachsen steht dem Urteil skeptisch gegenüber: "Das VW-Gesetz hat noch nie jemandem geschadet, im Gegenteil, das Gesetz hat sogar zur Arbeitsplatzsicherung an den Standorten beigetragen."

GROOTE bedauert: " Die Bundesrepublik hat dem Urteil zu Folge nicht genügend klar dargestellt, inwiefern eine stärkere und unabänderbare Position öffentlicher Akteure für den Arbeitnehmerschutz erforderlich ist".

ERIKA MANN, SPD Europaabgeordnete aus Niedersachsen, betont, "dass das Urteil nicht dazu führen darf, dass Niedersachsen sich aus der Verantwortung für den VW Standort zurückzieht. Die Wirtschaftskraft des Landes und die Sicherung von vielen Arbeitsplätzen bei VW, in der Zulieferindustrie, in Forschungseinrichtungen und insgesamt in der Wirtschaft hängt wesentlich von einer guten Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen und VW ab. Leider war dies in der jüngsten Vergangenheit nicht immer selbstverständlich."

"Die Beteiligung des Landes Niedersachsen an Volkswagen war in guten und schlechten Zeiten für das Unternehmen und die über 340.000 Beschäftigten von positivem Nutzen", betonen GROOTE und MANN am Rande der Plenartagung des Europäischen Parlamentes in Straßburg.

Hintergrund: Das VW-Gesetz existiert seit 1960. Die Europäische Kommission hat am 04.03.2005 gegen Deutschland Klage erhoben mit der Begründung, dass das Volkswagen-Gesetz gegen den freien Kapitalverkehr verstoße. Dabei ging es um folgende Punkte:

1) die derzeitige Regelung der Ausübung der Stimmrechte der Aktionäre in Bezug auf ihren Anteil am Stammkapital (Kritik der Kommission: die Stimmrechte eines Aktionärs dürfen nicht mehr als 20% der gesamten Stimmen ausmachen, auch wenn der Anteil am Aktienbesitz höher ist)

2) die Erhöhung der für eine Beschlussfassung erforderlichen Mehrheit auf über 80% (Kritik der Kommission: das bundesdeutsche Aktiengesetz legt die erforderliche Mehrheit auf 75% fest)

3) das Recht vom Bund und vom Land Niedersachsen, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der VW AG zu entsenden (unabhängig vom Umfang ihrer Aktienanteile)








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