Jutta STEINRUCK: „Kettenverträge müssen eindeutig verboten werden“
EuGH- Urteil zu Kettenverträgen zeigt mangelnde Klarheit in den Gesetzen
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshof, das die mehrfache Weiterbeschäftigung mit jeweils befristeten Arbeitsverträgen einer Angestellten für rechtmäßig erklärte, kommentierte die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK „Dass auch eine über ein Jahrzehnt andauernde ständige Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtmäßig sein kann, zeigt deutlich die mangelnde Klarheit der bestehenden Gesetzgebung. Das müssen wir dringend ändern.“
Die Richter halten in ihrem Urteil fest, dass befristete Arbeitsverträge mehrfach hintereinander verlängert werden dürfen, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Sinngemäß könnten aber demnach Arbeitgeber Mitarbeiter prinzipiell unendlich befristet beschäftigen. Die SPD-Beschäftigungsexpertin Jutta STEINRUCK sieht den Richterspruch als deutlichen Beleg dafür an, dass die Ausnahmeregelungen, unter denen befristete Verträge zulässig sind, viel zu weit gingen und hier dringend Nachbesserungen notwendig sind: "Wir brauchen eine Regelung, die klar zum Ausdruck bringt, dass Befristungen nicht mehr als einmal verlängert werden dürfen. Wir müssen europaweit weiter dafür kämpfen, dass das normale Arbeitsverhältnis die unbefristete Vollzeitstelle ist. Das sind wir den Menschen schuldig, die Familie, Urlaub und größere Anschaffungen planen müssen. Das Leben darf nicht nur darum gehen, wie man sich die nächsten zwei Jahre beruflich über Wasser hält.“
„Eine eindeutige Regelung würde dann alle Arbeitgeber in gleichem Maße betreffen, so dass weder im öffentlichen Dienst noch in der Wirtschaft mit Befristungen Geld gespart oder Kündigungsschutz außer Kraft gesetzt werden kann.“
Jutta STEINRUCK begrüßte es ausdrücklich, dass der EuGH auch wirksame Kontrollen anmahnte. „Wirksamer Schutz von Arbeitnehmerrechten gelingt nur dann, wenn die Gesetze eindeutig sind und vor Ort auch entsprechende Kontrollen mit wirksamen Sanktionen stattfinden“, so die SPD-Europaabgeordnete abschließend.
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