spätestens seit dem europäischen Gipfeltreffen unter deutscher Ratsräsidentschaft im letzten Frühjahr gehört die europäische Klima- und Energiepolitik auch bei den weniger Europainteressierten zu den unumstrittenen Topthemen. Derzeit laufen die Verhandlungen über das in alle Bereiche des Energiemarkts eingreifende Gesetzespaket auf Hochtouren. Mitten in die Hauptdebatte über die Trennung von Stromproduktion und Netzen platzte in der letzten Woche eine explosive Nachricht, die für Aufruhr sorgte…

Zu diesem und folgenden Themen lesen Sie bitte in unserer Märzausgabe:

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre
Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament

 

In zahlreichen Ausschusssitzungen, mehreren öffentlichen Anhörungen und Roundtable-Treffen stand das umstrittene dritte Energiepaket diesen Monat meist als alleiniger Punkt auf der Tagesordnung. Der optimale Weg hin zu einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt für Strom und Gas soll - so der Vorschlag der EU-Kommission - über die Zerschlagung der Versorgerkonzerne - sprich der Trennung von Produktion und Vertrieb über die Netze - gehen. Die Einrichtung einer Europäischen Regulierungsbehörde soll nach dem Willen der Kommissare darüber hinaus für fairen Wettbewerb und angemessene Preise für den Endverbraucher sorgen und letztendlich die Energiesicherheit in der EU verbessern.

Das Parlament hat sich nun fraktionsübergreifend darauf verständigt, für die Agentur weiter reichende Zuständigkeiten als im Vorschlag zu fordern und verlangt beispielsweise, dass die Zehnjahrespläne für Investitionen in Stromnetze, die die nationalen Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber entwickeln, von der Agentur angenommen werden müssen. Hier sieht der Vorschlag der Kommission lediglich eine beratende Funktion der Agentur vor, was die Abgeordneten für nicht ausreichend halten, um faire Bedingungen auf dem Energiemarkt zu schaffen. Die Sozialdemokraten setzen sich insbesondere auch für eine regelmäßige Berichterstattungspflicht gegenüber der Agentur über die Umsetzung der Regeln ein. Diese Klausel würde die Mitgliedstaaten und betroffenen Unternehmen dazu zwingen, die auferlegten Pflichten strengstens zu erfüllen.

Zur Frage nach der Notwendigkeit, die größten Energiekonzerne der EU zu entflechten, um den Wettbewerb zu fördern, liegen die Meinungen in Brüssel jedoch weit auseinander.

Kürzlich hatten Frankreich, Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten Vorschläge für eine Alternative, den so genannten „dritten Weg“ für die geplante Energieliberalisierung, vorgelegt. Diesem Vorstoß liegt die Überlegung zu Grunde, dass die alleinige Entflechtung vertikal integrierter Energiekonzerne nicht notwendigerweise den gewünschten Effekt im Bezug auf Netzinvestitionen, Versorgungssicherheit und niedrigere Energiepreise haben wird. Genau diesen Punkt greifen die Sozialdemokraten in ihrer Argumentation auf und geben zu berücksichtigen, dass die bestehenden Netze natürliche Monopole sind, die eines starken regulatorischen Rahmens bedürfen, selbst wenn eigentumsrechtlich entflochtene Unternehmen auf dem Markt agieren. Ergänzend zu diesem "Dritten Weg" schlagen sie ein effektives Sanktionssystem, eindeutige Verpflichtungen zur Transparenz und eine verbesserte regionale Zusammenarbeit vor.

Der große Teil der Sozialdemokraten im Parlament ist sich einig, dass die Vorschläge der Kommission keine Garantie für die Lösung aller Wettbewerbs-, Netzzugangs- oder Investitionsprobleme auf dem Energiemarkt sind und werden in dieser ersten Lesung Änderungsanträge so hingehend einbringen, dass den unterschiedlichen nationalen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten ausreichend Rechnung getragen werden kann. Hauptpunkt im Hinblick auf einen funktionierenden Markt wird in der Stellungnahme des Parlaments die strenge Kontrolle des Marktes durch ein effizientes Regulierungssystem sein, was die Abgeordneten als wichtiger erachten als das Modell und den Grad der Entflechtung.

Insofern hat die explosive Nachricht aus dem Hause E.on über den Verkauf seiner Netze nicht - wie mancherorts vermutet - der gesamten Diskussion um den angemessenen Weg zur Liberalisierung der Energiemärkte den Wind aus den Segeln genommen, sondern einmal mehr deutlich gemacht, wie viel Handlungsbedarf noch in den anderen Teilen des Energiepakets insbesondere in Sachen Regulierung steht.

Über die Abstimmungen im Industrieausschuss im April oder Mai und im Juni im Plenum werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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Als Ersatzlösung für die Europäische Verfassung soll am 1. Januar 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft treten. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden während des Jahres 2008 die Debatten über die Ratifizierung dieses neuen Europa-Vertrages statt.
Mit dem neuen Europa-Vertrag kommt die europäische Einigung einen großen Schritt voran. Die Europäische Union wird demokratischer und handlungsfähiger. Wir erleben einen doppelten Fortschritt: zum einen vom Europa der Staaten hin zu einem Europa der Bürger und zum zweiten von einer reinen Wirtschaftsunion zu einer politischen Union. Mit dem Lissabon-Vertrag ist das Ende der europäischen Einigungsgeschichte zwar noch nicht erreicht. Aber mit dem Grundlagenvertrag kann Europa die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts besser bewältigen, von der Sicherung der Energieversorgung und dem Klimaschutz bis zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit in Europa.

In manchen Debatten wird der Eindruck erweckt, dass durch den Vertrag von Lissabon ein Verlust entsteht, sei es an nationaler Souveränität, an regionaler Identität oder sogar an demokratischer Beteiligung. Das Gegenteil ist richtig. Der neue Europa-Vertrag kennt viele Gewinner. Zum ersten Mal ist es gelungen, von der kommunalen bis zur europäischen Ebene ein ausgewogenes System der Regierungsführung zu verankern. Neben den verschiedenen staatlichen Ebenen werden insbesondere die Bürgerinnen und Bürger erheblich in ihren Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten gestärkt.
Mit der Charta der Europäischen Bürgerrechte wird der weltweit umfassendste und modernste Katalog von Rechten und Freiheiten in dem neuen Europa-Vertrag verankert. Zum ersten Mal stehen in einem Grundrechtskatalog die sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Menschen gleichberechtigt neben den klassischen Freiheitsrechten. Diese Rechte können vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeklagt werden.
Mit dem Lissabon-Vertrag werden die Bürgerinnen und Bürger erstmals direkt auf die Politikgestaltung in Brüssel einwirken können. Durch das „Europäische Bürgerbegehren“ (Art. 11) wird ein Instrument der direkten Demokratie in die Europapolitik eingeführt. Sobald mehr als eine Million europäische Bürger durch ihre Unterschrift ein politisches Anliegen unterstützen, muss die Europäische Kommission dieses in die politische Agenda aufnehmen.
Die Bürgerinnen und Bürger bekommen zum ersten Mal entscheidenden Einfluss auf die Wahl des „Regierungschefs“ der EU, den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Chef der europäischen Exekutive ist. Dieser wird in Zukunft vom Europäischen Parlament gewählt. Dabei muss das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigt werden. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 bekommen damit eine neue Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden letztlich, in welche politische Richtung sich die Europäische Union weiterentwickeln soll.
Die Europäische Union erhält neue Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten in der Energiepolitik, im Umweltschutz, in der inneren Sicherheit sowie in dem gemeinsamen Auftreten der EU nach außen. Aus langjährigen Umfragen von EUROBAROMETER wissen wir, dass diese Bereiche für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig sind. Zum ersten Mal erhält die Europäische Union eine Zuständigkeit für Energiepolitik. Größere Energiesicherheit, mehr Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien werden die Leitlinien der europäischen Energiepolitik in den nächsten Jahren sein. Mit dem Übergang von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsabstimmung in weiten Teilen der Innen- und Justizpolitik wird die EU den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität besser und schneller vorantreiben können. Jetzt gibt es auch eine realistische Chance für eine europäische Asyl- und Einwanderungspolitik, die seit Jahren blockiert ist. Der Vertrag von Lissabon stärkt auch die soziale Dimension der EU. Soziale Belange werden den wirtschaftlichen Zielen gleichgestellt. Der Kampf gegen Armut und Ausgrenzung, die Vollbeschäftigung und Gleichstellung von Männern und Frauen sowie das Verbot der Diskriminierung werden zu Zielen der Europäischen Union.
Das vollständige Dokument die "Die Gewinner des neuen Europa-Vertrages" finden sie auf der Homepage von Jo Leinen: www.joleinen.de. Eine inoffizielle konsolidierte Version der Verträge finden sie unter: www.reformvertrag2007.eu.

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Nach langwierigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss steht in der kommenden Woche in Straßburg in dritter Lesung der Bericht zur neuen Sicherheitsverordnung für die Zivilluftfahrt zur Abstimmung. Die neue Verordnung, die die sehr schnell nach dem 11. September 2001 erlassenen Vorschriften ersetzen wird, soll in vereinfachter Form ein höheres Maß an Sicherheit durch gemeinsame Standards erreichen und vor allem den sog. Durchführungsbestimmungen größere Entscheidungsspielraum einräumen. Wie das bereits bestehende Gesetz beinhaltet der neue Text einzuhaltende Sicherheitsnormen wie z.B. die Kontrolle von Fluggästen und verbotener Gegenstände und regelt die Überwachung der Einhaltung von gemeinsamen Normen beispielsweise durch Kommissionsinspektionen.

In einem der beiden Hauptstreitpunkte, nämlich der Frage nach der Finanzierung, konnten sich die Delegationen von Parlament, Rat und Kommission letztendlich auf einen Kompromiss verständigen: Für die Teilung der Kosten für Sicherheitsmaßnahmen zwischen Staat, den Flughafeneinrichtungen, Luftfahrtunternehmen, anderen verantwortlichen Stellen und Nutzern wird zwar eine nicht verbindliche Formulierung benutzt, die Bestimmungen über Sicherheitsabgaben sind aber verbindlich. Sie müssen sich unmittelbar auf die Kosten für die Erbringung der Sicherheitsleistungen beziehen und so berechnet werden, dass sie nur die entstandenen Kosten decken. Die Kommission muss zudem bis zum 31. Dezember 2008 einen Bericht vorlegen, der hinsichtlich der Aufteilung der Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen zwischen Steuerzahlern und Nutzern Klarheit bringen soll.

Im zweiten strittigen Punkt gelang es dem Parlament seine Forderungen nach mehr Kontrolle für eine ganze Reihe von Maßnahmen durchzusetzen, so dass vor der Annahme von Maßnahmen durch die Kommission das Parlament den Vorschlag ablehnen kann. Diese neuen, so genannten Komitologieregeln gelten unter anderem für die Verfahren der Durchsuchung von Fluggästen, die relevant werden, falls die Kommission beispielsweise Body-Scanners als neues Verfahren für die Durchsuchung einführen möchte. Sie gelten darüber hinaus auch für die Festlegung von Kategorien von Gegenständen, die verboten werden können. Dies wird dem Parlament eine enge Einbeziehung in Fragen wie Flüssigkeiten an Bord eines Flugzeugs in Zukunft ermöglichen. Die neuen Komitologieregeln gelten außerdem für alle momentan noch nicht absehbaren (und deshalb hier noch nicht geregelten) Maßnahmen. Die Einigung auf die neuen Kontrollregelungen sind ein beträchtlicher Erfolg für das Europäische Parlament und stärken die demokratische Kontrolle gegenüber der Kommission.

Des Weiteren sieht der vorliegende Text noch die Veröffentlichung von Maßnahmen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Fluggäste haben, vor und stärkt das Konzept der „einmaligen Sicherheitskontrolle“, nach dem der Check für Umsteiger aus Nicht-EU-Ländern entfällt, wenn deren Luftsicherheitssysteme von der EU als sicher anerkannt wurden. Zum Thema "begleitende Sicherheitsbeamten" an Bord, den so genannten Sky-Marshalls, deren Einsatz zwar weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen wird, geht der Text nun auf eine europäische Regelung im Hinblick auf Ausbildung und die vorgesehenen Sicherheitsauflagen ein.

Mit der Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen und dem Einsatz von Sky-Marshalls werden in dem Kompromisstext nun erstmals auch heikle Fragen angesprochen, für die die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament lange gekämpft haben.

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Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union hat zum Jahreswechsel eine kleine Broschüre herausgebracht, mit der sie die Bürger darüber informiert, was sie im Jahr 2007 erreicht hat. Das Themenspektrum reicht von niedrigeren Handyrechnungen, gesünderer Ernährung über Klimaschutz hin zu innen- und außenpolitischen Neuerungen. Das 25-seitige Heftchen kann man gratis unter folgender Adresse bestellen http://bookshop.europa.eu. Ein Blick auf die meist kostenlosen Broschüren lohnt sich in jedem Fall!

In der Reihe THEMA EUROPA, herausgegeben von den SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament, ist kürzlich die Broschüre "Mobil sein in einer aktiven Welt" erschienen. Darin werden mögliche europäische Antworten zur Problemstellung Klima und Verkehr behandelt. Das Heft finden Sie, wie alle früheren THEMA Europa-Ausgaben, unter http://www.spd-europa.de/politik/broschueren.html. Sie können die Broschüre auch kostenlos unter folgender Adresse bestellen: Helmut Schmidt Medien GmbH, Burg Sahr, 53505 Kirchsahr.

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