18.04.2019

Meilenstein auf dem Weg zu sauberer Mobilität

Erstmals CO2-Grenzwerte für LKW

„Die LKW-Emissionen sind durch den zunehmenden Warenverkehr in den vergangenen Jahren gestiegen. Wir müssen nun die Trendumkehr schaffen.“ 

"Dafür geben die erstmaligen Grenzwerte für Treibhausgase das Startsignal", begrüßt Tiemo Wölken, SPD-Euroabgeordneter und Mitglied des Umweltausschusses, die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verordnung über LKW-Emissionsgrenzwerte am Donnerstag, 18. April 2019.

„Wir müssen auch den Lieferverkehr auf lange Sicht dekarbonisieren. Daher ist wichtig, dass neue Technologien wie Wasserstoff, Batterien oder auch Oberleitungssysteme, bald zum serienmäßigen Einsatz kommen“, so Tiemo Wölken. Das Europäische Parlament hat dafür durchgesetzt, dass die Hersteller zwei Prozent Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen verkaufen müssen. Dies wird in die Berechnung der Ziele von 15 Prozent Reduktion bis 2025 und 30 Prozent Reduktion bis 2030 einbezogen.

„Die Einigung ist besonders erfreulich für Logistikunternehmen und damit auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Einige bereits vorhandene Technologien zum Spritsparen haben die Hersteller im Verkauf bisher noch nicht eingesetzt“, unterstreicht Tiemo Wölken. „Das lag unter anderem daran, dass die Käuferinnen und Käufer bisher nur unvollständige Informationen über das Potential der Technologien haben. Zudem werden viele LKW von Vermietern betrieben, die kein Eigeninteresse haben, möglichst effiziente Fahrzeuge zu kaufen. Mit der gesetzlichen Regelung treiben wir dies nun an. Viele Technologien wie bessere Reifen und aerodynamische Anpassungen rechnen sich innerhalb von wenigen Jahren.“

„Gleichzeitig begrüßen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass die Strafzahlungen für die Ziele 2025 gesenkt werden konnten. Wir haben uns schon bei der ersten Abstimmung im Europäischen Parlament dafür eingesetzt, dass diese die Betriebe nicht überhart treffen“, so Tiemo Wölken. „Wir haben zudem erreicht, dass mögliche Strafzahlungen der Hersteller in einen Topf für sozialverträglichen Wandel gezahlt werden sollen.“

Nach dem Parlament muss auch der Rat das Ergebnis der Verhandlungen bestätigen. Die Grenzwerte gelten ab 2025 und ab 2030.

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