17.04.2019

Europäisches Parlament stärkt und modernisiert Verbraucherschutz

Neue Regeln für fairen Internet-Handel

Moderner und besser durchsetzbar: Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, 17. April 2019, für neue Verbraucherschutz-Regeln gestimmt.

„Die Richtlinie wird zu einem höheren Niveau des Verbraucherschutzes in Europa beitragen. Betreiber von Verkaufs- und Vergleichsplattformen im Internet müssen künftig dafür sorgen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen wissen, ob ihre Vertragspartnerin gewerblich tätig oder Privatanbieter ist“, so Evelyne Gebhardt, aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament. „Die Betreiberinnen und Betreiber müssen sicherstellen, dass Verbraucherbewertungen auf Online-Plattformen oder Reiseportalen authentisch sind. Außerdem müssen sie offenlegen, ob sie Algorithmen mit personalisierter Werbung oder Preisen nutzen.“

„Diese neuen Regeln schaffen mehr Plattformtransparenz für Kundinnen und Kunden. Verbraucherbewertungen sind lediglich dann hilfreich, wenn sie auf tatsächlichen Verbrauchererfahrungen beruhen und personalisierte Werbung soll nicht zur Preisdiskriminierung führen“, so Evelyne Gebhardt. „Künftig werden  Verbraucher und Verbraucherinnen darüber informiert, dass manche Empfehlungen auf Online-Marktplätzen oder Reiseportalen, nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil hierfür die höchsten Provisionen bezahlt wurden. Das ist ganz klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein.“ Verbraucher und Verbraucherinnen in allen EU-Mitgliedstaaten haben künftig Entschädigungs- und Kündigungsrechte, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind. „Ein zweiter Dieselgate-Skandal wäre in dieser Form nicht mehr möglich“, erklärt Evelyne Gebhardt.

“Einziger Wermutstropfen der neuen Regeln: Die EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, haben strengere Vorschriften blockiert, die die Vermarktung von scheinbar identischen Produkten verbietet, die sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden“, sagt Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. „Der Europäische Rat hätte eine solche Diskriminierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere in den östlichen Mitgliedsaaten der Europäischen Union, generell abschaffen müssen. Die jetzige Regelung umfasst lediglich offensichtlichste Fälle, das heißt Coca Cola muss in Polen nunmehr genauso schmecken wie in Irland und Nutella in Tschechien kann nicht weniger Kakao und mehr Fett enthalten als in Italien.“

Durch die Richtlinie sollen vier bestehende EU-Richtlinien geändert werden, um Verbraucherrech­te und deren Umsetzbarkeit zu stärken. Es geht dabei auch um erweiterte Schutzmöglichkeiten vor un­lauteren Geschäftspraktiken. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zweieinhalb Jahre Zeit die neuen Regeln umzusetzen.

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