Ausschuss für 
konstitutionelle Fragen 

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ist zuständig für Themen, die mit dem institutionellen Gefüge der des europäischen Integrationsprozesses zusammenhängen, das heißt, er kümmert sich um die Vorbereitung und Abhaltung der Konvente und Regierungskonferenzen. 
 

Nachdem der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 als neue Rechtsgrundlage der Europäischen Union in Kraft getreten ist, müssen in vielen Bereichen Änderungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel in der Geschäftsordnung des EU-Parlaments oder den Zusatzprotokollen zum Lissabonvertrag. Teilweise ist es erforderlich, Übergangsbestimmungen bis zu den regulären Wahlen im Jahr 2014 festzulegen. Daneben werden auch grundsätzliche Bestrebungen zur Änderung des Wahlrechts zum Europäischen Parlament im Verfassungsausschuss behandelt. Ansatzpunkt ist die Überlegung, dass die Ausgestaltung des Wahlrechts das Interesse der Wählerinnen und Wähler an den Europawahlen steigern kann. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für ein einheitliches Wahlsystem in ganz Europa ein, was den Vorteil hätte, europaweite Wahlkämpfe mit eigenen Spitzenkandidaten durchführen zu können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Ausschusses ist die Umsetzung der Teile des Lissabon-Vertrages, die darauf abzielen, die Union näher an ihre Bürger heranzubringen. Ein wichtiges Ziel auf diesem Weg waren die Verhandlungen zur Einführung der Europäischen Bürgerinitiative, die ab April 2012 möglich sein wird und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich aktiv in das politische Leben der EU einzubringen und mitzugestalten.

Außerdem kümmert sich der Ausschuss um die Durchführung des EU-Vertrags und die Bewertung seines Funktionierens. Der Ausschuss beobachtet die institutionelle Entwicklung und schlägt Empfehlungen für Änderungen vor. Er befasst sich auch mit den institutionellen Folgen der Erweiterungsverhandlungen der Union und den Beziehungen zu anderen Organen, wie der Europäischen Kommission und dem Ministerrat. Die zwischen den Organen beschlossene interinstitutionelle Vereinbarung wird vor allem hinsichtlich der Beteiligung des Europäischen Parlaments geprüft. Hierzu gehört beispielsweise das viel diskutierte gemeinsame Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, dessen Einführung wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützt haben.