Ausschuss für die Rechte 
der Frau und die Gleichstellung 
der Geschlechter 

Dieser Ausschuss mit 35 Vollmitgliedern zählt zu den kleineren Ausschüssen des Europaparlaments. Die Sozialdemokratische Fraktion stellt 9 Mitglieder, wobei die SPD-Gruppe in dieser Legislaturperiode durch unsere bayerische Abgeordnete Maria Noichl vertreten ist. 
 

Der Ausschuss ist zuständig für die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau mit dem Ziel der vollständigen Gleichstellung der Geschlechter und den damit verbundenen Maßnahmen in der Europäischen Union.

In Anlehnung an die Kompetenzen der Europäischen Union beschäftigen sich die  Abgeordneten hauptsächlich mit Fragen der Chancengleichheit, Gleichstellung und Anti-Diskriminierung  auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz. Darüber hinaus steht die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie der Umsetzung der Chancengleichheit in allen Politikbereichen (durch das in den Europäischen Verträgen festgelegte Prinzip des  Gender Mainstreamings) im Zentrum ihrer Arbeit. Dabei wird zudem die Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen zu Frauenrechten vorangetrieben und beobachtet sowie über aktuelle europaweite Entwicklungen, Strategien und best practices-Beispiele zur Beseitigung der bestehenden Diskriminierung informiert.

Die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter liegt uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders am Herzen. Zu unseren Kernforderungen gehört dabei die wirtschaftliche Unabhängigkeit von vor allem Frauen, wobei die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke  eine unserer zentralen Forderungen ist. Das  1997 ins Leben gerufene europäische Programm Daphne, das den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt - einschließlich der Gewalt in Form sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs - sichern soll, wurde maßgeblich von den deutschen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf den Weg gebracht. Zu den Zielen Daphnes gehört die Unterstützung von Programmen zur Gewaltprävention, aber auch der Schutz und die Betreuung der Opfer durch psychologische Unterstützung, und Aufnahme in Frauenhäuser, in denen Frauen Zuflucht vor häuslicher Gewalt finden können. Der Beitritt aller Mitgliedstaaten der EU zur sogenannten Istanbuler Konvention, wurde daher auch vom Frauenrechtsausschuss in den letzten Jahren vermehrt gefordert. Der Betritt kann einen weiteren großen Schritt in Richtung eines Lebens ohne Gewalt für Frauen bedeuten. Einen Schritt, den die Mitgliedstaaten nun gemeinsam mit der EU-Kommission gehen werden.  Und wenn es nach den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht, ist es nur ein Schritt unter vielen, den die EU in den nächsten Jahren unternehmen wird.